Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) für Gutachtertätigkeiten

1. Geltung

1.1. Die Rechtsbeziehung des Sachverständigen zu seinem Auftraggeber bestimmt sich nach den folgenden Vertragsbedingungen.

1.2. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn sie der Sachverständige ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

 

2. Auftrag

2.1 Die Annahme des Auftrages sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Sachverständigen.

2.2 Gegenstand des Auftrages ist jede Art gutachterlicher Tätigkeit wie Feststellung von Tatsachen, Darstellung von Erfahrungssätzen, Ursachenermittlung, Bewertung von Überprüfungen. Diese Tätigkeit kann auch im Rahmen schiedsgutachterlicher Tätigkeit ausgeübt werden.

2.3 Gutachtenthema und Verwendungszweck sind bei Auftragserteilung schriftlich festzulegen.

 

3. Durchführung des Auftrages

3.1 Der Auftrag ist entsprechend den für einen Sachverständigen gültigen Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.

3.2 Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis, kann der Sachverständige nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung seiner Sachkunde gewährleisten.

3.3 Der Sachverständige erstattet seine gutachterliche Tätigkeit persönlich. Soweit es notwendig oder zweckmäßig ist und die Eigenverantwortung des Sachverständigen erhalten bleibt, kann sich der Sachverständige bei der Vorbereitung des Gutachtens der Hilfesachverständiger Mitarbeiter bedienen.

3.4 Der Sachverständige weist den Auftraggeber darauf hin, wenn nach seiner Auffassung die Hinzuziehung von Sachverständigen anderer Disziplinen zur sachgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch den Auftraggeber.

3.5 Im Übrigen ist der Sachverständige berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrages auf Kosten des Auftraggebers die notwendigen und üblichen Untersuchungen und Versuche nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf.

3.6 Der Sachverständige wird vom Auftraggeber ermächtigt, bei Beteiligten, Behörden und dritten Personen, die für die Erstellung des Gutachtens notwendigen Auskünfte einzuholen und Erhebungen durchzuführen. Falls erforderlich, ist ihm vom Auftraggeber hierfür eine besondere Vollmacht auszustellen.

 

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber darf dem Sachverständigen keine Weisungen erteilen, die dessen tatsächliche Feststellungen oder das Ergebnis seines Gutachtens verfälschen können. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Sachverständigen alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z. B. Rechnungen, Zeichnungen, Berechnungen, Schriftverkehr) unentgeltlich und rechtzeitig zugehen. Der Sachverständige ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erstattung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.

 

5. Schweigepflicht des Sachverständigen

5.1 Der Sachverständige unterliegt gemäß § 203 Abs. 2 Nr. 5 StGB einer mit Strafe bewehrten Schweigepflicht. Dementsprechend ist es ihm auch vertraglich untersagt, das Gutachten selbst oder Tatsachen oder Unterlagen, die ihm im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit anvertraut worden oder sonst bekannt geworden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatschen und gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus.

5.2 Diese Schweigepflicht gilt auch für alle im Betrieb des Sachverständigen mitarbeitenden Personen. Der Sachverständige hat dafür zu sorgen, dass die Schweigepflicht von den genannten Personen eingehalten wird.

5.3 Der Sachverständige ist zur Offenbarung, Weitergabe oder eigenen Verwendung der bei der Gutachtenerstattung erlangten Kenntnis befugt, wenn er aufgrund von gesetzlichen Vorschriften dazu verpflichtet ist oder sein Auftraggeber ihn ausdrücklich und schriftlich von der Schweigepflicht entbindet.

 

6. Urheberrechtsschutz

6.1 Der Sachverständige behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.

6.2 Insoweit darf der Auftraggeber das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist.

6.3 Eine darüberhinausgehende Weitergabe des Gutachtens an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder Textkürzung ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Einwilligung des Sachverständigen gestattet.

6.4 Eine Veröffentlichung des Gutachtens bedarf in jedem Fall der Einwilligung an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder Textkürzung ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Einwilligung des Sachverständigen gestattet.

 

7. Kündigung

7.1 Auftraggeber und Sachverständiger können den Vertrag vor der Fertigstellung des Gutachtens jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.

7.2 Wichtige Gründe, die den Sachverständigen zur Kündigung berechtigen, sind insbesondere Verweigerung der notwendigen Mitwirkung des Auftraggebers; Versuch unzulässiger Einwirkung des Auftraggebers auf den Sachverständigen, die das Ergebnis des Gutachtens verfälschen kann; wenn der Auftraggeber in Schuldnerverzug gerät , wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall gerät; wenn der Sachverständige nach Auftragsannahme feststellt, dass ihm die zur Erledigung des Auftrages notwendige Sachkunde fehlt.

7.3 Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrages ausgeschlossen.

7.4 Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den der Sachverständige zu vertreten hat, so steht ihm eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Teilleistungen zu.

7.5 In allen anderen Fällen behält der Sachverständige den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 40 % des Honorars für die vom Sachverständigen noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.

 

8. Teilunwirksamkeit

8.1 Sollten einzelne meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle des rechtsunwirksamen Teils treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

 

9. Hinweis zum Datenschutz

9.1 Der Auftraggeber erklärt sich mit der Unterschrift damit einverstanden, dass die Daten gemäß Datenschutzgesetz elektronisch gespeichert und anonymisiert zu statistischen Zwecken weiterverarbeitet bzw. anonymisiert weitergegeben werden dürfen. Der Sachverständige versichert, dass in keinem Falle Rückschlüsse auf die Daten des Grundstücks oder auf persönliche Daten des Auftraggebers oder des Eigentümers möglich sind.

 

10. Haftung

10.1 Der Sachverständige haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn er oder seine Mitarbeiter die Schäden durch ein mangelhaftes Gutachten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Dieses gilt auch für Schäden, die bei Nachbesserung entstehen.

10.2 Die Rechte des Auftraggebers aus Gewährleistung werden dadurch nicht berührt. Schadensersatzansprüche, die keiner kürzeren gesetzlichen Verjährungsfrist unterliegen, verjähren nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Eingang des Gutachtens beim Auftraggeber.

 

11. Zahlungen bei Objekten in Deutschland

11.1 Gutachter- bzw. Ortstermine an Objekten in Deutschland werden ohne Vorkasse ausgeführt.

11.2 Schriftliche Gutachten, Mängelprotokolle, schriftliche Wertermittlungen, für Objekte in Deutschland, werden jedoch nur gegen Vorkasse bzw. gegen vollständige Bezahlung der Auftragssumme ausgehändigt.

11.3. Schriftliche Gutachten, Mängelprotokolle, schriftliche Wertermittlungen, usw. dürfen gegenüber Dritten nur verwendet werden, wenn diese uns gegenüber vollständig bezahlt sind.

 

12. Zahlungen bei Objekten im Ausland (nicht in Deutschland)

12.1 Gutachter- bzw. Ortstermine an Objekten im Ausland (nicht in Deutschland), werden nur gegen eine Abschlagszahlung als Vorkasse (in der Regel 50% der Auftragssumme) ausgeführt.

12.2 Schriftliche Gutachten, Mängelprotokolle, schriftliche Wertermittlungen, für Objekte im Ausland und/oder bei Auftraggebern, welche ihren Sitz im Ausland haben (d.h. nicht in Deutschland), werden nur gegen Vorkasse bzw. gegen vollständige Bezahlung der Auftragssumme ausgehändigt.

 

13. Fristen für die Leistungsauführung

13.1. Wenn keine Frist für die Gutachtenerstellung vereinbart ist, kann der Gutachter nicht im Verzug bei der Gutachtenerstellung geraten bzw. sich nicht im Verzug befinden. Nur von uns schriftlich zugesagte Termine zur Leistungserbringung sind verbindlich.

13.2. Sollte aufgrund "höherer Gewalt", wie Arbeitsüberlasung, aufgrund von Gutachtenerstellungen mit vereinbarten Fristen Dritten gegenüber, usw. eine kurzfristige Gutachtenbearbeitung nicht möglich sein, so übernimmt der Gutachter keine Haftung für zu einem späteren Zeitpunkt, als ursprünglich geplant, zugestellte  schriftliche Gutachten, Mängelprotokolle, schriftliche Wertermittlungen, usw..

 

14. Allgemeiner Hinweis zur Verwendung der Gutachten im Ausland (nicht in Deutschland)

14.1 Die von dem Immobiliengutachterbüro ESTATE MUNICH erstellten Gutachten, gutachterlichen Stellungnahmen, Immobilienkaufberichte, Baucontrollingberichte, Beweissicherungsgutachten sind nur für den privaten Gebrauch und für den Gebrauch vor deutschen Gerichten geeignet, d.h. das Immobiliengutachterbüro ESTATE MUNICH hat keine Zulassung vor ausländischen Gerichten, wodurch die schriftlichen Gutachten, gutachterlichen Stellungnahmen, Immobilienkaufberichte, Baucontrollingberichte, Beweissicherungsgutachten, usw. dem Immobiliengutachterbüro ESTATE MUNICH nicht vor ausländischen Gerichten anerkannt werden. Diese Problematik müssen Sie im Einzelfall mit Ihrem Rechtsbeistand klären.

14.2 Die von demrImmobiliengutachterbüro ESTATE MUNICH erstellten Gutachten, gutachterlichen Stellungnahmen, Immobilienkaufberichte, Baucontrollingberichte, Beweissicherungsgutachten, usw. für Objekte im Ausland werden standardmäßig in deutscher Sprache erstellt. Gegen Aufpreis können die erstellten Gutachten, gutachterlichen Stellungnahmen, Immobilienkaufberichte, Baucontrollingberichte, Beweissicherungsgutachten, usw. in die entsprechende ausländische Sprache übersetzt werden.

 

 

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Erfüllungsort ist die Niederlassung des Immobiliengutachterbüro ESTATE MUNICH 




Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) für Maklertätigkeiten


Mit Verwendung unserer Angebote und insbesondere diesbezüglicher Kontaktaufnahme, kommt zwischen der Firma "Estate Munich Sonja Rau" (im Folgenden: Makler) und dem Interessenten (im Folgenden: Kunde) ein Maklervertrag zustande, für den folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten:

 

 

1. Maklerprovision

Bis zum Erwerb einer Immobilie arbeitet der Makler für den Kunden kostenfrei. Erst mit notariellem Kaufvertragsabschluss schuldet der Kunde dem Makler für den Nachweis bzw. die Vermittlung die angegebene und vereinbarte Maklerprovision aus dem wirtschaftlichen Gesamtkaufpreis. Dem Abschluss eines Kaufvertrages steht jeder andere Erwerb des wirtschaftlich Gewollten gleich wie z.B. Zuschlag in der Versteigerung, Erwerb eines Gesellschaftsanteils, etc.. Der Makler kann auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig werden (siehe auch Punkt 7.2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen).

 

Fälligkeit der Provision

a) Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein konkreter Nachweis über die Möglichkeit eines Vertragsschlusses bzw. ein Vertrag selbst über das angebotene Objekt erbracht worden ist oder zustande kommt.

b) Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages).

c) Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Kunden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.

 

2. Angebote

Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die objektbezogenen Angaben beruhen auf Informationen, die dem Makler vom Verkäufer/Vermieter zur Verfügung gestellt wurden. Trotz sorgfältiger Aufbereitung der Unterlagen kann der Makler für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Verkäufers keine Gewähr übernehmen. Irrtürmer bei der Beschreibung der Immobilienangebote und ein Zwischenverkauf bei den Immobilienangeboten an einen Dritten ist nicht ausgeschlossen, auch wenn Sie ein Exposé bzw. Angebot von uns erhalten haben. Ausgenommen hiervon sind nur verbindliche Reservierungen von Immobilienangeboten.

 

3. Vorkenntnis

Weist der Makler ein Objekt nach, dass dem Kunden bereits bekannt ist, ist dieser verpflichtet, den Makler schriftlich darauf hinzuweisen und die Vorkenntnis auf Verlangen des Maklers anhand von Dokumenten zu belegen.

 

4. Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen des Maklers über das Objekt, die er im Rahmen seiner Tätigkeit erbringt, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstößt der Kunde gegen dieses Weitergabeverbot und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so schuldet der Kunde Schadensersatz in Höhe der Maklerprovision.

 

5. Informationsgrundlagen und Prüfungsumfang

Die auf dem Portal zur Verfügung gestellten Informationen über die einzelnen Immobilien und deren Anbieter stammen ausschließlich von den jeweiligen Anbietern oder deren Auftraggebern, es sei denn, die jeweilige Information enthält den ausdrücklichen Hinweis auf einen anderen Ursprung. Ziel des Informationsangebotes auf dem Portal ist es, die Nutzer über die Immobilienangebote von Estate Munich – Immobilienbüro Sonja Rau zu informieren und den Kontakt zum jeweiligen Anbieter zu ermöglichen. Ziel ist es dagegen nicht, die Richtigkeit der Angaben der Anbieter bzw. deren Auftraggeber, insbesondere der Verkäufer oder Vermieter zu überprüfen. Soweit daher nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, hat der Makler die Angaben zu den einzelnen Objekten nicht überprüft, sie stammen ausschließlich von den Anbietern. Die darüber hinaus angebotenen Informationen zum Immobilienbereich allgemein stammen teilweise aus anerkannten Veröffentlichungen, Expertenmeinungen, Branchenstandards usw.. Soweit der Ursprung oder der Autor der jeweiligen Information angegeben ist, ist dieser für den Inhalt verantwortlich. Der Makler macht sich diese Inhalte nicht zu eigen. Der Makler bietet somit eine Plattform für die Informationseinstellung der Estate Munich – Immobilienbüro Sonja Rau. Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet handelt es sich nicht um eigene Inhalte. Der Makler macht sich diese fremden Inhalte nicht zu eigen.

 

6. Haftung

Der Makler Estate Munich – Immobilienbüro Sonja Rau übernimmt daher keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der erhaltenen Objektangaben, sowie für sonstige Informationen Dritter, die als solche kenntlich gemacht sind. Eine Haftung des Maklers im Zusammenhang mit dem Inhalt solcher Informationen ist ausgeschlossen. Die übrigen Inhalte dieser Webseiten werden sorgfältig erarbeitet und in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Gleichwohl können Fehler (z.B. technische Störungen, falsche Wiedergabe, Verfälschungen durch unbefugte Dritte usw.) auftreten. Der Makler Estate Munich – Immobilienbüro Sonja Rau übernimmt deshalb auch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf diesen Seiten befindlichen Informationen. Eine Haftung aus unterlassener oder fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung ist ausgeschlossen.

 

 

7. Sonstiges - Bilder

Alle auf unserer Internetseite befindlichen Fotos und Texte dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung verwendet, kopiert oder vervielfältigt werden.

 

 

7.1. Sonstiges - Immobilienbewertung

Eine kostenlose Immobilienbewertung unsererseits wird nur durchgeführt, wenn wir gleichzeitig einen Maklerauftrag zur Vermittlung der Immobilie erhalten oder der Maklervertrag zur Immobilienvermittlung bereits erteilt wurde.

 

 

7.2 Courtagepassus - Sonstiges

Die Courtage in Höhe von 1,95 - 3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig. Vorstehende Provision ist in den Kaufvertrag aufzunehmen. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, das Immobilienbüro ESTATE-MUNICH und ggf. deren Beauftragter, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Wir sind berechtigt, auch mit der anderen Vertragspartei eine Honorarvereinbarung zu treffen.

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Im Übrigen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.

 

 

8. Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Maklers Estate Munich – Immobilienbüro Sonja Rau. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Maklers Estate Munich – Immobilienbüro Sonja Rau. Der Makler ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners anhängig zu machen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 


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